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Hebammen-Team

Berufshaftpflicht

Gruppenhaftpflichtversicherungen für Hebammen

Das Haftungsrisiko für Sie als Hebamme bzw. für Ihre Hebammenpraxis setzt sich zusammen aus dem Arbeits-, Betriebsstätten- und Umweltrisiko. Aus all diesen Risikobereichen heraus können Personen- und/oder Sachschäden verursacht werden, wofür Sie als Hebamme unbegrenzt – auch mit Ihrem Privatvermögen – haften.

Wir bieten Ihnen speziell auf Ihr Berufsbild abgestimmte Konzepte, welche Sie auch vor den Folgen hoher Schadensersatzforderungen schützen.

Unsere Angebote bieten Ihnen als Hebamme unter anderem folgende Highlights:

  • Verzicht auf Kündigungsrecht im Schadensfall ist möglich
  • Auf Wunsch ist die Anpassung Ihres Versicherungsschutzes an Ihre Tätigkeiten bis zu 4-mal/Jahr möglich
  • Prämienfreie subsidiäre Mitversicherung der Privathaftpflicht/Hundehalterhaftpflicht
  • Deckungssummen in der Berufshaftpflicht:
    5.000.000,00 - 6.000.000,00 EUR für Personenschäden
    3.000.000,00 EUR für Sachschäden
    200.000,00 - 250.000,00 EUR für Vermögensschäden

Häufig gestellte Fragen zu unserem Produkt:

Welche Tätigkeiten meines Berufsbildes als Hebamme sind versichert?

Mitversichert sind die typischen Tätigkeiten als Hebamme nach der versicherten Form, die zum Berufsbild der Hebamme gehören und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Hebammentätigkeit stehen. Entsprechende abgeschlossene Ausbildungen werden hierfür vorausgesetzt.

Sollten Sie darüber hinaus Leistungen erbringen welche nicht typisch für Hebammen sind, sprechen Sie uns bitte an.

Ansprechpartner

Bis zu welcher Höhe bin ich als Hebamme im Schadenfall versichert?

Die Deckungssummen betragen je Versicherungsfall:

  • 5.000.000,00 - 6.000.000,00 EUR für Personenschäden
  • 3.000.000,00 EUR für Sachschäden
  • 200.000,00 - 250.000,00 EUR für Vermögensschäden

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte – für Schäden durch Umwelteinwirkung das Einfache – dieser Deckungssummen.

Versicherungsschutz wird unter anderem auch für folgende Risiken geboten:

  • Für das Abhandenkommen von Sachen der werdenden Mütter und Wöchnerinnen
  • Für das Abhandenkommen von Schlüsseln
  • Für Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden
  • Für die Beschädigung und das Abhandenkommen von fremden Sachen, an oder mit denen eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde (Bearbeitungsschäden)

Mitversichert ist auch die Umweltschadenversicherung. Versicherungsschutz besteht für

  • Schäden an der Biodiversität auf fremden Grundstücken,
  • Schäden an fremden Böden,
  • Schäden an fremden Gewässern.

Im Rahmen der Sachschadendeckungssumme und Jahresmaximierung leisten die Versicherer bis zu 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall und -jahr.

Wie sieht mein Versicherungsschutz im Ausland aus?

Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im an Deutschland angrenzenden Ausland vorkommender Versicherungsfälle aus Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung kann - begrenzt auf wenige Fälle im Jahr - mitversichert werden.

Besteht Versicherungsschutz, wenn Dritten auf meinem Grundstück oder in meiner Praxis ein Schaden entsteht?

Das Betriebsstättenrisiko gilt mitversichert.

Voraussetzung für eine Haftung Ihrerseits ist jedoch immer eine schuldhafte Verletzung einer Obliegenheit (z.B. Vernachlässigung der Streupflicht bei Winterglätte usw.).

Ich bin interessiert, wie gehe ich weiter vor?

Unsere speziell für Hebammen konzipierten Versicherungslösungen stehen ausschließlich Mitgliedern des Deutschen Hebammenverbandes e.V. und des Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. zur Verfügung.

Bitte setzen Sie sich zur Beantragung des Versicherungsschutzes mit uns in Verbindung.


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