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Hebammen-Team

Berufshaftpflicht

Gruppenhaftpflichtversicherung für Hebammen

Das Haftungsrisiko für Sie als Hebamme bzw. für Ihre Hebammenpraxis setzt sich zusammen aus dem Arbeits-, Betriebsstätten- und Umweltrisiko. Aus all diesen Risikobereichen heraus können Personen- und/oder Sachschäden verursacht werden, wofür Sie als Hebamme unbegrenzt – auch mit Ihrem Privatvermögen – haften.

Wir bieten Ihnen ein speziell auf Ihr Berufsbild abgestimmtes Konzept, welches Sie auch vor den Folgen hoher Schadensersatzforderungen schützt.

Unsere Versicherung bietet Ihnen als Hebamme über den normalen Deckungsumfang hinaus folgende Highlights:

  • Verzicht auf Kündigungsrecht im Schadensfall
  • Auf Wunsch ist die Anpassung Ihres Versicherungsschutzes an Ihre Tätigkeiten bis zu 4-mal/Jahr möglich
  • Prämienfreie subsidiäre Mitversicherung der Privathaftpflicht/Hundehalterhaftpflicht

Häufig gestellte Fragen zu unserem Produkt:

Welche Tätigkeiten meines Berufsbildes als Hebamme sind versichert?

Mitversichert sind die typischen Tätigkeiten als Hebamme nach der versicherten Form, die zum Berufsbild der Hebamme gehören und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Hebammentätigkeit stehen. Entsprechende abgeschlossene Ausbildungen werden hierfür vorausgesetzt.

Sollten Sie darüber hinaus Leistungen erbringen welche nicht typisch für Hebammen sind, sprechen Sie uns bitte an.

Ansprechpartner

Bis zu welcher Höhe bin ich als Hebamme im Schadenfall versichert?

Die Deckungssummen betragen je Versicherungsfall:

  • 6.000.000,00 EUR für Personenschäden
  • 3.000.000,00 EUR für Sachschäden
  • 250.000,00 EUR für Vermögensschäden

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte – für Schäden durch Umwelteinwirkung das Einfache – dieser Deckungssummen.

Im Rahmen der o.g. Sachschadenddeckungssumme und Jahresmaximierung stehen zur Verfügung:

  • Für das Abhandenkommen von Sachen der werdenden Mütter und Wöchnerinnen
    35.000,00 EUR je Versicherungsfall, begrenzt auf
    140.000,00 EUR je Versicherungsjahr
  • Für das Abhandenkommen von Schlüsseln
    35.000,00 EUR je Versicherungsfall, begrenzt auf
    140.000,00 EUR je Versicherungsjahr
  • Für Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden
    3.000.000,00 EUR je Versicherungsfall, begrenzt auf
    6.000.000,00 EUR je Versicherungsjahr
  • Für die Beschädigung und das Abhandenkommen von fremden Sachen, an oder mit denen eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde (Bearbeitungsschäden)
    35.000,00 EUR je Versicherungsfall, begrenzt auf
    140.000,00 EUR je Versicherungsjahr

Mitversichert ist auch die Umweltschadenversicherung. Versicherungsschutz besteht für

  • Schäden an der Biodiversität auf fremden Grundstücken,
  • Schäden an fremden Böden,
  • Schäden an fremden Gewässern.

Im Rahmen der Sachschadendeckungssumme und Jahresmaximierung leistet der Versicherer bis zu 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall und -jahr.

Wie sieht mein Versicherungsschutz im Ausland aus?

Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im an Deutschland angrenzenden Ausland vorkommender Versicherungsfälle aus Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung für höchstens 2 Schwangerschaften und/oder Geburten im Jahr gilt mitversichert.

Wie weit ist der Verlust von meinen fremden, dienstbezogenen Schlüsseln versichert?

Das Abhandenkommen von fremden Dienstschlüsseln ist mit einer Summe von 35.000,- EUR je Schadenfall versichert. Je Versicherungsjahr steht ein Betrag von maximal 140.000,- EUR zur Verfügung.

Es gilt eine Integralfranchise von 150,- EUR vereinbart.

Sollten Sie eine höhere Deckungssumme je Schadenfall benötigen, so sprechen Sie uns bitte an.

Ansprechpartner

Besteht Versicherungsschutz, wenn Dritten auf meinem Grundstück oder in meiner Praxis ein Schaden entsteht?

Das Betriebsstättenrisiko gilt mitversichert.

Voraussetzung für eine Haftung Ihrerseits ist jedoch immer eine schuldhafte Verletzung einer Obliegenheit (z.B. Vernachlässigung der Streupflicht bei Winterglätte usw.).

Ich bin interessiert, wie gehe ich weiter vor?

Unser speziell für Hebammen konzipierter Versicherungsschutz steht ausschließlich Mitgliedern des Deutschen Hebammenverbandes e.V. zur Verfügung.

Bitte setzen Sie sich zur Beantragung des Versicherungsschutzes mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin des Deutschen Hebammenverbandes e.V. in Verbindung.


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