
Berufshaftpflicht
Das Haftungsrisiko für Sie als Hebamme bzw. für Ihre Hebammenpraxis setzt sich zusammen aus dem Arbeits-, Betriebsstätten- und Umweltrisiko. Aus all diesen Risikobereichen heraus können Personen- und/oder Sachschäden verursacht werden, wofür Sie als Hebamme unbegrenzt – auch mit Ihrem Privatvermögen – haften.
Wir bieten Ihnen ein speziell auf Ihr Berufsbild abgestimmtes Konzept, welches Sie auch vor den Folgen hoher Schadensersatzforderungen schützt.
Unsere Versicherung bietet Ihnen als Hebamme über den normalen Deckungsumfang hinaus folgende Highlights:
Mitversichert sind die typischen Tätigkeiten als Hebamme nach der versicherten Form, die zum Berufsbild der Hebamme gehören und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Hebammentätigkeit stehen. Entsprechende abgeschlossene Ausbildungen werden hierfür vorausgesetzt.
Sollten Sie darüber hinaus Leistungen erbringen welche nicht typisch für Hebammen sind, sprechen Sie uns bitte an.
Die Deckungssummen betragen je Versicherungsfall:
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte – für Schäden durch Umwelteinwirkung das Einfache – dieser Deckungssummen.
Im Rahmen der o.g. Sachschadenddeckungssumme und Jahresmaximierung stehen zur Verfügung:
Mitversichert ist auch die Umweltschadenversicherung. Versicherungsschutz besteht für
Im Rahmen der Sachschadendeckungssumme und Jahresmaximierung leistet der Versicherer bis zu 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall und -jahr.
Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im an Deutschland angrenzenden Ausland vorkommender Versicherungsfälle aus Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung für höchstens 2 Schwangerschaften und/oder Geburten im Jahr gilt mitversichert.
Das Abhandenkommen von fremden Dienstschlüsseln ist mit einer Summe von 35.000,- EUR je Schadenfall versichert. Je Versicherungsjahr steht ein Betrag von maximal 140.000,- EUR zur Verfügung.
Es gilt eine Integralfranchise von 150,- EUR vereinbart.
Sollten Sie eine höhere Deckungssumme je Schadenfall benötigen, so sprechen Sie uns bitte an.
Das Betriebsstättenrisiko gilt mitversichert.
Voraussetzung für eine Haftung Ihrerseits ist jedoch immer eine schuldhafte Verletzung einer Obliegenheit (z.B. Vernachlässigung der Streupflicht bei Winterglätte usw.).
Unser speziell für Hebammen konzipierter Versicherungsschutz steht ausschließlich Mitgliedern des Deutschen Hebammenverbandes e.V. zur Verfügung.
Bitte setzen Sie sich zur Beantragung des Versicherungsschutzes mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin des Deutschen Hebammenverbandes e.V. in Verbindung.