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Hebammen-Team

Geburtshaus-Haftpflicht

Betriebshaftpflichtversicherung für Geburtshäuser bzw. von Hebammen geleitete Einrichtungen

Um mit den Krankenkassen abrechnen zu können setzt der aktuelle Ergänzungsvertrag nach §134a SGB V voraus, dass Sie als Betreiber eines Geburtshauses eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen können.

Wir bieten Ihnen eine Betriebshaftpflichtversicherung die den Anforderungen des Ergänzungsvertrages vollumfänglich erfüllt.

Häufig gestellte Fragen zu unserem Produkt:

Welche Leistungen meines Geburtshauses sind versichert?

Zum Leistungsumfang eines Geburtshauses gehören u.a. alle typischen Tätigkeiten als Hebamme, die zum Berufsbild der Hebamme gehören und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Hebammentätigkeit stehen. Entsprechende abgeschlossene Ausbildungen werden hierfür vorausgesetzt. Weiter gehören zum Leistungsspektrum eines Geburtshauses insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • die Durchführung von Geburtsvorbereitungskursen
  • die Durchführung von Kursen zur Rückbildungsgymnastik
  • die Durchführung von Hebammen-Sprechstunden und insbesondere
  • die Durchführung von Geburten im Geburtshaus

Mitversichert sind auch in Geburtshäusern angebotene Kurse, aus dem "Umfeld der Schwanger- und Mutterschaft", wie z.B. Enährungsberatung, PeKip, Babygymnastik, Babymassage, Babyschwimmen, Schwangerenschwimmen, Aquagymnastik, etc. Diese Kurse werden teils durch externe Referenten durchgeführt (hier stellt also das Geburtshaus nur die Räume zur Verfügung) sowie gelegentlich auch durch eine Hebamme selbst (nach entsprechender Weiter- /Ausbildung). Kein Versicherungsschutz besteht für die persönliche gesetzliche Haftpflicht von externen Referenten.

Im Rahmen des Behandlungsvertrages übernimmt das Geburtshaus auch die Verantwortung für Handlungen und Unterlassungen von Personen, deren es sich bei der Erfüllung seiner Verpflichtung bedient (angestellte und freiberufliche Hebammen). Dies betrifft sämtliche Tätigkeiten der Hebamme, eingeschlossen der Geburtshilfe.

Sollten Sie darüber hinaus Leistungen erbringen welche nicht hebammentypisch sind, sprechen Sie uns bitte an.

Ansprechpartner

Bis zu welcher Höhe ist mein Geburtshaus im Schadenfall versichert?

Die Deckungssummen betragen je Versicherungsfall:

  • 5.000.000,00 - 6.000.000,00 EUR für Personenschäden
  • 3.000.000,00 EUR für Sachschäden
  • 200.000,00 - 250.000,00 EUR für Vermögensschäden

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte – für Schäden durch Umwelteinwirkung das Einfache – dieser Deckungssummen.

Versicherungsschutz wird unter anderem auch für folgende Risiken geboten:

  • Für das Abhandenkommen von Sachen der werdenden Mütter und Wöchnerinnen
  • Für das Abhandenkommen von Schlüsseln
  • Für Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden
  • Für die Beschädigung und das Abhandenkommen von fremden Sachen, an oder mit denen eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde (Bearbeitungsschäden)

Mitversichert ist auch die Umweltschadenversicherung. Versicherungsschutz besteht für

  • Schäden an der Biodiversität auf fremden Grundstücken,
  • Schäden an fremden Böden,
  • Schäden an fremden Gewässern.

Im Rahmen der Sachschadendeckungssumme und Jahresmaximierung leisten die Versicherer bis zu 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall und -jahr.

Welche Schäden können durch den Betrieb meines Geburtshauses entstehen?

Risiken:

  • aus Verkehrssicherungspflichten für Zuwege, Räume und deren Einrichtung
  • aus der Organisation
  • aus der Betreuung der Schwangeren
  • aus der Durchführung der Geburt

Versicherungsschutz besteht u. a. für Ansprüche wegen:

  • aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
  • Infektionen durch Verunreinigung
  • mangelhafte Gerätewartung
  • mangelhafte Desinfektion der medizinischen Geräte
  • falsche oder mangelhafte Dienstpläne
  • mangelhafte Notfallpläne
  • Vorschriftswidrige Aufbewahrung von Akten entgegen den gesetzlichen Vorschriften

Kann ich im Schadensfall gekündigt werden?

Verzicht auf Kündigungsrecht im Schadenfall je nach Konzept möglich

Muss mein Geburtshaus bestimmte Voraussetzungen erfüllen?

Unser Angebot ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

Der Träger der Einrichtung ist Mitglied im Deutschen Hebammenverband e.V., Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. oder Netzwerk der Geburtshäuser.

Alle in der Einrichtung tätigen Hebammen sind über die gleiche Gruppenhaftpflichtversicherung wie die des Geburtshauses versichert bzw. der Versicherungsschutz ist beantragt.

Ich bin interessiert, wie gehe ich weiter vor?

Bitte senden Sie uns den Fragebogen (PDF-Dokument) ausgefüllt und unterschrieben zurück. Nach Erhalt unterbreiten wir Ihnen unverzüglich Ihr individuelles Angebot.

Sobald uns Ihr Einverständnis in Form des gegengezeichneten Angebotes vorliegt, werden wir Ihnen umgehend zum gewünschten Versicherungsbeginn den Versicherungsschutz bestätigen.

Unser spezieller Service für Sie:
Eine Kopie der Versicherungsbestätigung leiten wir gleichzeitig an den GKV-Spitzenverband zur Kenntnis weiter.

Ansprechpartner


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